Illegales Flughafenparken auf unbefestigten Flächen auf dem Vogelsanger Weg 6. Dezember 202318. Januar 2024 6. Dezember 2023 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6 Frau Birgit Schentek Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: Liegen Baugenehmigungen für die Nutzung der Flurstücke 118 und 120 sowie 134 und 144 in Mörsenbroich als Parkplätze vor? Wie beurteilt die Verwaltung die Umweltgefahren durch eine Parknutzung auf den unbefestigten Flächen und die mögliche Versickerung von Öl, anderen bodengefährdenden Substanzen und belastetem Niederschlagswasser? Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen und wir die Verwaltung in Zukunft ergreifen, um die umweltgefährdende Nutzung der Flächen zu unterbinden? Begründung: Die größtenteils unbefestigten Flurstücken 118 und 120 sowie 134 und 144 am Vogelsanger Weg in Mörsenbroich werden für das Parken genutzt. Den Kennzeichen nach zu urteilen, handelt es sich um Fahrzeuge von Personen, die über den Düsseldorfer Flughafen verreisen. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich wie auf der Theodorstraße um Parkdienstleister handelt (vergl. AUS/032/2020). Nach Auskunft des Umweltamtes werden grundsätzlich für die Parkplatznutzung “die wasserrechtlichen Anforderungen in Form von befestigten Flächen in Straßenbauweise mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation gestellt” (RP Online vom 20.11.2019) Dies ergibt sich aus den “Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren” gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Nummer 2 in Verbindung mit Anlage 1 (“Großparkplätze als Dauerparkplätze mit häufiger Frequentierung”). Die hoch frequentierten Parkplätze am Vogelsanger Weg sind jedoch größtenteils unversiegelt und nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Dies birgt die Gefahr des Eindringens von stark belastetem Niederschlagswasser in die Erde. Ferner scheint die Nutzung nicht von den geltenden Bebauungsplänen abgedeckt zu sein. Für die Flurstücke 118 und 120 gilt der Bebauungsplan Nr. 06/020. Die Flächen liegen teilweise außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen. Gemäß Nr. 3 der textlichen Festsetzungen sind “Stellplätze und Garagen […] ausschließlich innerhalb überbaubarer Flächen, innerhalb der dafür festgesetzten Flächen oder als Tiefgarage zulässig”. Die Flurstücke 134 und 144 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06/014. Auch hier liegen die als Parkplatz genutzten Bereiche teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, für die eine Nutzung als Parkplatz nicht von den Festsetzungen gedeckt ist. Um eine Umweltgefährdung auszuschließen, ist eine Klärung der obigen Fragestellungen unerlässlich. Gez. Florian Ries Antonia Frey Ralf Molnar Lukas Mielczarek Anlage 1: Luftbild der Flurstücke 118 und 120 Abbildung 1: Luftbild der unversiegelten und als Parkplatz genutzten Flurstücke 118 und 120 aus dem Jahr 2023. Quelle: maps.google.de Abbildung 2: Luftbild der teilweise unversiegelten und als Parkplatz genutzten Flurstücke 134 und 144 aus dem Jahr 2023. Quelle: maps.duesseldorf.de