Verkehrsberuhigter Bereich Lichtenbroich – Spielen zwischen Volkardeyer Weg und Krahnenburgstraße

25. Januar 2023

An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek

Antrag:

Die Bezirksvertretung 6 bittet die Fachverwaltung darum, die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs Krahnenburgstraße in Lichtenbroich auf die folgenden Straßen (gemeinte Teilabschnitte siehe Anlage 2) zu prüfen:

  • Dorothea-Habedank-Straße
  • Wittlaerer Weg 
  • Einbrunger Weg
  • Bockumer Weg

Begründung:

Die oben genannten Straßen sind sehr schmal, schlecht einsehbar und haben keine Durchgangsfunktion für den Kfz-Verkehr. Sie verfügen in großen Teilen nicht über eigene Gehewege.

In der Siedlung leben viele Kinder, die die Straßen gerne zum Spielen nutzen. Der Spielplatz und der Bouleplatz am Einbrunger Weg regen alle Generationen zum Aufenthalt im Straßenraum an.
Nach Aussage von Anwohner*innen ist die aktuell gültige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht angemessen. Aus Verkehrssicherungsgründen bitten sie um die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches.

Mit der Krahnenburgstraße besteht bereits auf einem Abschnitt von fast 500 m eine verkehrsberuhigte Zone, die um die betreffenden Abschnitte ergänzt werden könnte. Seite 2

Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs lauten wie folgt:

„Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich
I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.
II. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
III. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.
IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.
V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.“,
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO).

Da keine der Voraussetzungen offenkundig verletzt wird, ist eine genauere Prüfung durch die Fachverwaltung gerechtfertigt.

Gez. Florian Ries       Antonia Frey        Ralf Molnar        Lukas Mielczarek

Anlage 1: Bestandsaufnahme

Figure 1: Aktuelle Beschilderung – rot: Zone 30, blau: verkehrsberuhigter Bereich, Ausrufezeichen: fehlendes Schild; Quelle: https://maps.duesseldorf.de/
Figure 2: Verfügbare Gehwege – grün: mittels Bordstein baulich getrennter Gehweg, rot: niveaugleicher Ausbau; Quelle: https://maps.duesseldorf.de/

Anlage 2: Vorschlag

Figure 3: blau: verkehrsberuhigter Bereich, rot: Tempo 30; Quelle: https://maps.duesseldorf.de/

 

Update vom 30.08.2023:

Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 25.01.2023 darum gebeten, die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs Krahnenburgstraße in Lichtenbroich auf die folgenden Straßen (gemeinte Teilabschnitte siehe Anlage 2) zu prüfen:

  • Dorothea-Habedank-Straße
  • Wittlaerer Weg
  • Einbrunger Weg
  • Bockumer Weg

Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt wie folgt Stellung:

Für den o.g. Beschluss muss zunächst ein Planungskonzept inkl. Kosten erarbeitet werden. Aufgrund der vielen Wünsche aus der Bürgerschaft und den politischen Gremien, die an uns herangetragen werden, werden diese gesammelt und sukzessive bearbeitet.

Die Abarbeitung der sich in stetiger Erweiterung befindlichen Liste erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Daher kann aktuell noch kein Zeitpunkt für die Umsetzung mitgeteilt werden.