Digitalisierung & Verwaltungsmodernisierung: Wann kommt die E-Akte?

Antworten der Verwaltung

An

Herr Pavle Madzirov
Vorsitzender des Personal-und Organisationsausschusses (POA)

Sehr geehrter Herr Madzirov,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die öffentliche Tagesordnung der Sitzung des Personal-und Organisationsausschusses am 11. Januar 2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Einführung der E-Akte in der Verwaltung und wann wird die flächendeckende Einführung innerhalb der Verwaltung inkl. der Anbindung der jeweiligen Fachverfahren abgeschlossen sein?
  2. Welche Bemühungen der Verwaltung gibt es, um die Digitalisierung zum einen zwischen den Behörden (u. a. Melderegister) auf unterschiedlichen Ebenen und zum anderen für die Erweiterung von digitalen Services für die Bürger*innen voranzubringen?
  3. Mit welchen baulichen oder räumlichen Änderungen trägt die Stadtverwaltung zurzeit hinsichtlich der Digitalisierung Rechnung in Bezug auf veränderte Anforderungen an zeitgemäße Arbeitsformen wie flache Hierarchien, agiles Arbeiten etc.?

Sachdarstellung
Bei der Informationsreise bestehend aus Mitgliedern der Düsseldorfer Stadtverwaltung und der Ausschüsse AWTL und POA zum neuen Utrechter Rathaus, konnte man aus erster Hand erfahren, wie Verwaltung modernisiert werden kann, um zeitgemäßes Arbeiten und moderne Serviceangebote für
Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Dort setzte man neben der konsequente Digitalisierung (die papierlose Verwaltung) auf ein zentral in der in der Innenstadt gelegenes und zudem neu konzipiertes Verwaltungsgebäude, das erst ein Arbeiten 4.0 möglich macht und zudem den Einwohner*innen einen schnellen und zeitgemäßen Service – online sowohl offline in offenen und fortschrittlichen Ämtern bietet. Mehr Informationen zu Utrecht hier.

In Düsseldorf sind wir von einer flächendeckenden Einführung der E-Akte – nach Aussage des Digitalisierungsbeauftragten ein Herzstück der Digitalisierung – noch ein ganzes Stück entfernt. Von daher ist es von der Interesse, wie sich der Fahrplan der Einführung der E-Akte gestaltet – siehe auch E-Government Gesetz NRW.

Weitere Begründungen erfolgen ggf. mündlich.

Angela Hebeler                            Jörk Cardeneo                            André Moser