Gewaltschutzkonzept in den städtischen Flüchtlingsunterkünften? – Teil 2 –

10. Oktober 2018

Antworten der Verwaltung

Sehr geehrte Frau Kabata,

die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 10.10.2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungsverbänden und Sicherheitspersonal, sowie städtische Verwalterinnen und Verwalter über die Inhalte des städtischen Gewaltschutzkonzeptes informiert bzw. geschult?
  2. Wie werden Vorfälle in den Unterkünften, die im Zusammenhang mit gewalttätigen Übergriffen z.B. auf Frauen und Kinder, stehen dokumentiert (insbesondere wenn sie nicht polizeilich gemeldet werden)?
  3. Ist die zurzeit aus Bundesmitteln finanzierte Stelle der Mitarbeiterin in Amt 54, die für die Koordination der Schutzkonzepte zuständig ist, auch im nächsten Jahr finanziell abgesichert?

Sachdarstellung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat noch in der letzten Legislaturperiode ein Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen in NRW veröffentlicht, dessen Einhaltung bindend für alle Einrichtungen ist. Das Landesgewaltschutzkonzept behandelt zum einen den Bereich der „Prävention“, insbesondere bauliche Standards, Belegungsmanagement, Sicherheit, Verhaltenskodex der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die Präsenz von Beratungsmöglichkeiten. Der Bereich „Intervention“ betrifft die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin in deeskalierenden Handlungsstrategien und Schutzmaßnahmen für Betroffene sowie die Information über Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Auf der Homepage des Amtes für Migration und Flucht steht: “Ein in der kommunalen Erstaufnahmestelle entwickeltes unterkunftsspezifisches Gewaltschutzkonzept wird bis Ende 2018 auf alle Flüchtlingsunterkünfte….. übertragen. Für unterbringungsspezifische Schutzbedürfnisse hält die Kommune im Obdachlosen- und Flüchtlingsbereich besondere Unterbringungsangebote bereit.“

(siehe auch: https://www.duesseldorf.de/amt-fuer-migration-und-integration/unterbringung.html#c130559)

Nähere Begründung  erfolgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler