Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler in der Schlussbilanz der Stadt

13. Mai 2019

Antworten der Verwaltung

An
Oberbürgermeister Thomas Geisel
Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Schlussbilanz zum 31.12.2017 ist unter der Rubrik Aktiva Punkt 1.2.5. für „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ eine Summe von 778.595.569,66 Euro ausgewiesen. Diese Summe ist pauschal genannt, so dass es unklar ist, was die Stadt unter den beiden Begriffen jeweils versteht und wie sie sie voneinander abgrenzt.

Für uns stellt sich zusätzlich die Frage, wer den Wert der Artefakte ermittelt und ob die Wertermittlung für alle Objekte erfolgt ist oder es sich um Schätzungen handelt. Ebenfalls nicht klar ist, ob der z. B. der Wert von Kunst im öffentlichen Raum, des Gartendenkmals Hofgarten, der denkmalgeschützten Gebäude etc. in der Bilanz der Stadt erfasst ist.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Mai 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Was wird alles unter der Bilanzposition „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ subsummiertund wie hoch ist hier jeweils der Wert der Kunstgegenstände und der Kulturdenkmäler (bitte getrennt darstellen)?
  2. Wie und von wem wird der Wert (auch in Bezug auf Versicherungswerte) der Sammlungsgegenstände nach welchen Kriterien ermittelt?
  3. Wieviel Prozent der Sammlungsgegenstände sind bislang hinsichtlich ihres Wertes erfasst und welche Summe beruht auf Schätzungen?

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler          Iris Bellstedt          Wolfgang Scheffler