Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler in der Schlussbilanz der Stadt 13. Mai 201914. Juni 2019 13. Mai 2019 Antworten der Verwaltung An Oberbürgermeister Thomas Geisel Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Schlussbilanz zum 31.12.2017 ist unter der Rubrik Aktiva Punkt 1.2.5. für „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ eine Summe von 778.595.569,66 Euro ausgewiesen. Diese Summe ist pauschal genannt, so dass es unklar ist, was die Stadt unter den beiden Begriffen jeweils versteht und wie sie sie voneinander abgrenzt. Für uns stellt sich zusätzlich die Frage, wer den Wert der Artefakte ermittelt und ob die Wertermittlung für alle Objekte erfolgt ist oder es sich um Schätzungen handelt. Ebenfalls nicht klar ist, ob der z. B. der Wert von Kunst im öffentlichen Raum, des Gartendenkmals Hofgarten, der denkmalgeschützten Gebäude etc. in der Bilanz der Stadt erfasst ist. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Mai 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Was wird alles unter der Bilanzposition „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ subsummiertund wie hoch ist hier jeweils der Wert der Kunstgegenstände und der Kulturdenkmäler (bitte getrennt darstellen)? Wie und von wem wird der Wert (auch in Bezug auf Versicherungswerte) der Sammlungsgegenstände nach welchen Kriterien ermittelt? Wieviel Prozent der Sammlungsgegenstände sind bislang hinsichtlich ihres Wertes erfasst und welche Summe beruht auf Schätzungen? Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Iris Bellstedt Wolfgang Scheffler