Düsseldorf erklärt den „Climate Emergency“ / Klimanotstand und beschleunigt die Klimaschutzmaßnahmen

Klimanotstand Düsseldorf

04. Juli 2019

An Oberbürgermeister Thomas Geisel
Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 04.07.2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt die Resolution des Jugendrates und

  • erklärt den „Climate Emergency“ / Klimanotstand[1] und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als seine Aufgabe von höchster Priorität an.
  • erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen auf globaler, nationaler und lokaler Ebene nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
  • fordert die Bundes- und Landesregierung auf, ihr Engagement im Klimaschutz zu verstärken: und insbesondere klimaschädliche Subventionen zu streichen. Bund und Land müssen dabei auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Kommunen wirksame Maßnahmen ergreifen können.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung,

  • ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei allen Beschlüssen zu berücksichtigen und CO2-emissionsmindernde Lösungen zu bevorzugen. Hierzu werden in allen Beschlussvorlagen ab August 2019 die Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt angegeben („Positiv“, „Negativ“ oder „keine Auswirkungen“) und in der Begründung abgeschätzt und erläutert. Bei negativer Auswirkung muss eine klimaschonendere Alternative aufgezeigt und/oder eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden.
  • die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts zu beschleunigen und spätestens im September 2019 Maßnahmen vorzuschlagen, die aus dem „Handlungsprogramm 2025“ des Klimaschutzkonzepts vorgezogen werden können.
  • den „Masterplan 2050“ des Klimaschutzkonzepts zu verschärfen mit dem Ziel, dass Düsseldorf schon 2035 klimaneutral wird. Der Masterplan soll entsprechend konkretisiert und dem Rat Anfang 2020 vorgestellt werden.
  • mit den städtischen Töchtern stärkere und schnellere Maßnahmen für den Klimaschutz zu identifizieren. Inklusive einer Umsetzungsplanung sollen sie Anfang 2020 dem Rat vorgestellt werden.

Sachdarstellung
Die bisherigen globalen, nationalen und lokalen Maßnahmen gegen die Klimakrise reichen bei weitem nicht aus. Selbst die Ziele reichen nicht aus! Die nationalen Ziele für 2030, die bislang im Rahmen des Pariser Klimaabkommens eingereicht wurden, reichen nicht, um die globale Erwärmung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Zu diesen eindeutigen Ergebnissen kommt der Sonderbericht des IPCC im Oktober 2018[2]. Die Weltgemeinschaft, die Bundesrepublik, das Land NRW und auch die Stadt Düsseldorf dürfen nicht länger zögern, sondern müssen schnell und konsequent handeln. Jede Anstrengung, die wir jetzt weiter vertagen, wird in den folgenden Jahrzehnten um ein Vielfaches schwerer und letztendlich unmöglich.

Mit dem neuen Klimaschutzkonzept haben wir 2017 im Stadtrat einen wichtigen Beschluss gefasst und das vorherige, überholte Konzept abgelöst. Die beiden Bausteine des Konzepts – das „Handlungsprogramm 2025“ und der „Masterplan 2050“ – bieten eine solide Basis. Allerdings müssen wir auf Basis des IPCC-Berichts aus dem letzten Jahr erkennen, dass dieser Beitrag nicht ausreichend ist. Da global bereits 2050 die „Netto-Null“ erreicht werden muss, sind die Industrienationen und damit auch die Landeshauptstadt Düsseldorf in der Pflicht, dieses Ziel früher zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund ist es fatal, dass die Umsetzung des Handlungsprogramms bislang sehr schleppend erfolgt. So nachvollziehbar Verwaltungsabläufe, Personalsuche und andere Dinge auch sind, so wenig können wir es akzeptieren und warten. Die Klimakrise ist die essenzielle Herausforderung unserer Zeit. Wir sind die erste Generation, die die Auswirkungen spürt und die letzte, die die Klimakatastrophe noch stoppen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                Norbert Czerwinski

[1] Die Begriffe “Klimanotstand” und “Climate Emergency” sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.

[2] IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Anstrengungen zur Beseitigung von Armut (Link-Abruf 29.05.2019)