Schadensersatzforderungen FFT Kammerspiele

Antwort der Verwaltung

28. März 2019

Herrn
Bürgermeister Friedrich G. Conzen
Vorsitzender des Kulturausschusses

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Conzen,

in der Sitzung des Kulturausschusses vom 22.11.2018 teilte der Beigeordnete Lohe in einem mündlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in den FFT Kammerspielen mit, dass die seitens des Eigentümers ausgelöste Baumaßnahme massive Auswirkungen u. a. auf den Spielbetrieb hat.

Daraufhin wurde durch die Kulturverwaltung ein externes Architekturbüro für die Dauer der Maßnahme mit der Betreuung des Gebäudes beauftragt, um im Sinne des FFT und der Kulturverwaltung einen ordnungsgemäßen Maßnahmen-Ablauf sicherzustellen. Es wurde angekündigt, dass Regressansprüche geltend gemacht und die Baumaßnahmen voraussichtlich im März 2019 abgeschlossen werden.

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 28. März 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Schadensfälle (technische und bauliche Schäden, Ausfälle im Spielbetrieb, Beschädigung und Verunreinigung der Einrichtung und Innenausstattung etc.) wurden seit Beginn der Baumaßnahmen bis heute durch das dazu beauftragte Architekturbüro sowie die Kulturverwaltung aufgenommen und gegenüber dem Eigentümer der Immobilie angezeigt (bitte chronologisch aufgelistet)
  2. Auf welchen Geldwert belaufen sich die oben abgefragten Schadensfälle (Einzelwerte bitte der chronologischen Aufstellung zuordnen)?
  3. Bis wann sollen die Schadensersatzforderungen reguliert werden bzw. wann kann das FFT mit einer Kostenerstattung rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Meis                                     Karin Trepke                                     Clara Gerlach