Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der BV 9 – Sitzung am 5.10.2018 aufzunehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags bezogen auf vorhandene Spielhallen im Stadtbezirk 9, konkret,
- ist die Überprüfung aller bestehenden Spielhallen abgeschlossen,
- liegt bereits eine glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Weiterbetrieb vorhandener Spielhallen an welchen Standorten vor, wenn nein, ist wann damit zu rechnen,
- ist mit der Erteilung zum Weiterbetrieb von Spielhallen an welchen Standorten zu rechnen, die die Mindestabstände von 350 m Luftlinie untereinander etc. nicht einhalten, wenn ja, mit welcher Begründung?
Begründung:
In Stadtteilen des Bezirks 9, z. B. Benrath (Heubesstr./Urdenbacher Allee/Hildener Str.), liegen einzelne Spielhallen, die den vorgeschriebenen Mindestabstand von 350 m unterschreiten. Dies widerspricht den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags zur Herabsetzung der Dichte von Spielhallen zwecks Vorbeugung des Problems „Spielsucht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Welski
Antwort der Verwaltung:
RP vom 13.10.18: