Anfrage : Zwischennutzung der Fläche des künftigen Wohnungsbaugebiets „nördlich Paulsmühlenstraße“ neben dem AD-Berufskolleg in Benrath/Paulsmühle

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich bitte Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 23.11.2018 zu setzen.

Situation:

Die Fläche des künftigen Wohnungsbaugebiets „nördlich Paulsmühlenstraße“ neben dem AD-Berufskolleg ist im Besitz der Stadttochter IDR. Diese beabsichtigt, dieses Areal an einen Investor zu verkaufen, der hier Wohnbebauung errichten soll. Das große Gelände ist mittlerweile baureif saniert worden und steht seitdem leer.

Anwohner*innen brachten die Idee einer Zwischennutzung als Autoparkfläche in die Diskussion. Andere Vorschläge gehen in Richtung temporäre Bewegungs- und Freifläche – als Alternative für die im Sommer nicht nutzbare Eissporthalle.

Seit 2015 wird versucht für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Nach zwei Anläufen mit zwei B-Plan-Entwürfen (2015 mit 320 Wohneinheiten und 2018 mit 570 Wohneinheiten) und nach Protesten von Anwohner*innen wurde unlängst ein Workshop durchgeführt, in dem Bürger*innen Gestaltungsvorschläge machen konnten. In 2019 sollen diese Vorschläge in einen neuen B-Plan-Entwurf eingearbeitet werden. Ein konkreter Baubeginn ist erst nach Erstellung eines B-Plans durch die zuständigen Gremien von Politik und Verwaltung sowie nach erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung möglich. Dieses Verfahren bis zur Vorlage eines rechtskräftigen B-Plans dürfte noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Fragen:

  1. Wann werden voraussichtlich auf der Fläche des künftigen Wohnungsbaugebiets „nördlich Paulsmühlenstraße“ frühestens die Bauarbeiten beginnen können?
  2. Ist eine Zwischennutzung der Fläche „nördlich Paulsmühlenstraße“ möglich? Wenn ja : Welche Arten von befristeten Zwischennutzungen sind auf dieser Fläche grundsätzlich möglich? Und: Wer ist zuständig zur Erteilung einer Zwischennutzungserlaubnis?  Wenn nein: warum nicht?
  3. Spricht von Seiten der Verwaltung bzw. der IDR etwas dagegen, diese Fläche im Jahr 2019 bzw. bis Baubeginn unbürokratisch für eine temporäre Nutzung als informelle Bewegungs-, Bolz-, Spiel- und Sportfläche für Kinder und Jugendliche der Paulsmühle und für die Schüler*innen des Berufskollegs freizugeben?Richard F. Wagner, Mitglied der BV 9