E-Government voranbringen – anwenderfreundlich und zeitnah das Ratsinformationssystem nutzen (Usability)

16. Juni 2016

Antrag angenommen

An
Ratsherrn Gero Skowronek
Vorsitzender des Personal- und Organisationsauschusses

Sehr geehrter Herr Skowronek,

die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 16. Juni 2016 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Personal- und Organisationsausschuss der Stadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, für den Rat, für alle Ausschüsse und die Bezirksvertretungen das digitale Ratsinformationssystem in einem einheitlichen und anwenderfreundlichen Prozedere zu nutzen:

  1. Einstellen öffentlicher Sitzungsunterlagen wie Einladungsdokument, Tagesordnungen, Vorlagen sowie Nachträge usw. rechtzeitig vor Sitzungsbeginn,
  2. Einstellen von Antworten der Verwaltung auf Anfragen sowie die gehaltenen Präsentationen im Anschluss an die Sitzung, möglichst noch am Sitzungstag,
  3. Einstellen der Protokolle/Niederschriften, sobald diese freigegeben sind.

Sachdarstellung
Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Politik und auch für die Presse ist das Internet-Angebot der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht nur eines der wichtigsten Kommunikationsplattformen für Informationen zu städtischen Angeboten, Services und Veranstaltungen, sondern auch ein Werkzeug, um mehr Bürgerbeteiligung zu garantieren. Eine anwenderfreundliche Bereitstellung von Informationen zu politischen Entscheidungsprozessen gehört dabei zu den fundamentalen Basis-Services, die die Stadt zu erbringen hat, um Transparenz zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zur erreichen, wäre es hilfreich, dass Niederschriften, Präsentationen, Antworten der Verwaltung, etc. zeitnah eingestellt werden. Dies entspräche auch der Geschäftsanweisung (GA RSD) vom 31.03.2015. Dort heißt es unter Ziffer 5.2:

„Anfragen werden von der Verwaltung in der Sitzung beantwortet. Während der Sitzung werden Ausdrucke der Antworten verteilt (Muster siehe Anlage 1). Nach den Sitzungen werden die Antworten der Verwaltung als Anlage zur Vorlage in das Ratsinformationssystem eingestellt und in den Text der Niederschrift aufgenommen. Die Antwort auf eine Ratsanfrage, die wegen Zeitablaufs in der Sitzung schriftlich erfolgt ist, ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.“

Die Einstellung der während der Sitzung gehaltenen Präsentationen werden zwar in der Geschäftsanweisung nicht explizit erwähnt, sind aber im Sinne der Anweisung zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Eßer          Frank Spielmann          Jörk Cardeneo          Thomas Nicolin