Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

Afghanistan ist eines der vier unsichersten Länder der Welt. Trotzdem sollen nach einem Rückübernahmeabkommen, das die EU mit dem Staat Afghanistan abgeschlossen hat, mehr Menschen schneller abgeschoben werden. Auch aus Deutschland, auch aus NRW. Auch aus Düsseldorf? Wir sagen Nein!

Im letzten Jahr gab es die höchste Zahl ziviler Opfer in Afghanistan seit 2009, die Sicherheitslage – insbesondere für Rückkehrer*innen ist gefährlicher denn je. In Düsseldorf sollen die afghanischen Flüchtlinge und ihre Familien keine Angst haben müssen, in dieses gefährliche Land zurückgeschickt zu werden. Wir wollen alles tun, um diesen Menschen eine Perspektive bei uns zu ermöglichen. Dies ist rechtlich möglich und von der Mehrheit im Rat der Stadt so gewollt.
Deshalb stellen wir im Rat zusammen mit den Fraktionen der SPD und der FDP einen entsprechenden Antrag, der hoffentlich mit Zustimmung aller demokratischen Kräfte beschlossen wird.

 

Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP zu Vorlage 01/ 26/2017 Abschiebungen nach Afghanistan

02. Februar 2017

Antrag angenommen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Vorlage 01/ 26/2017 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 2. Februar 2017 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Rat der Stadt Düsseldorf appelliert an die Landesregierung NRW, den Erlass vom 13.07.2005 strikt einzuhalten.

Vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheitslage in Afghanistan fordert der Rat der Stadt die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Aussetzung des zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübernahmeabkommens vom 02.10.2016 einzusetzen. Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dafür einzusetzen, die veränderte Sicherheitslage in Afghanistan bei allen Entscheidungen über Anträge von Personen aus Afghanistan zu berücksichtigen.

Der Rat der Stadt Düsseldorf fordert die Stadtverwaltung auf, bei ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber*innen aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive zu prüfen. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitären Aufenthalts oder der verlängerten Duldung.

Die Ausländerbehörde soll alle Betroffenen aktiv darauf hinweisen, dass sie externe Beratung in Anspruch nehmen können, um mit einem Folgeantrag eine Verlängerung ihrer Duldung zu erreichen.

Sachdarstellung

Nach dem zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Abschiebeabkommen sollen Rückführungen nach Afghanistan in größerem Maße als bisher ermöglicht werden. Laut den Anmerkungen der UNHCR auf eine Anfrage des Bundesministeriums des Innern aus Dezember 2016 hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan innerhalb eines halben Jahres von April bis Dezember 2016 erheblich verschlechtert. In Afghanistan ist die Sicherheit der Zivilbevölkerung und rückkehrender Flüchtlinge nicht gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen,
Angela Hebeler      Norbert Czerwinski      Markus Raub      Marie-Agnes Strack-Zimmermann