16.03.2018 – Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zwecks Förderung der Nahmobilität zu prüfen, ob das Stadtquartier Paulsmühle mit Ausnahme der Zufahrten
„Alte Hildener Straße“/“Südliche Telleringstraße“ bis „Paulsmühlenstraße“ und „Forststraße“/“Kleinstraße“/“Nördliche Telleringstraße“ bis „Flenderstraße“ als Fahrradstraßen ausgewiesen werden können. Neben den entsprechenden Schildern, Zeichen 244.1 (Beginn der Fahrradstraße) und Zeichen 244.2 (Ende der Fahrradstraße) sowie dem Zusatzschild „KFZ frei“ sollen Piktogramme auf der Fahrbahn auf den Fahrradstraßen-Status hinweisen.